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08.01.2013:
Beschränkungen für Brücke im Zuge der B 192 in Waren notwendig

Die Brücke im Zuge der B 192 über die Trasse der Bahn in Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wurde durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nachgerechnet. Bei Materialuntersuchungen wurde festgestellt, dass der verwendete Spannstahl herstellungsbedingte Versprödungen aufweist, die sogenannte Spannungsrisskorrosion.
Die Brücke im Zuge der B 192 über die Trasse der Bahn in Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wurde durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nachgerechnet. Grundlage dafür war ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) vom 09.02.2010. Danach ist bei einer Reihe von Bauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen die Tragfähigkeit zu überprüfen.

Die rechnerischen Untersuchungen erfolgten auf der Grundlage einer hierfür erarbeiteten Nachrechnungsrichtlinie des BMVBS. Parallel dazu wurden Materialuntersuchungen an der Brücke vorgenommen, deren Ergebnisse nun abschließend vorliegen.

Im Ergebnis der Untersuchungen stellte sich heraus, dass zur Aufrechterhaltung der Standsicherheit der Brücke verkehrsbeschränkende Maßnahmen für den Schwerverkehr erforderlich sind. Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, den Schwerverkehr soweit zu "entzerren", dass die vorhandene Beanspruchung der Traglast der Brücke entspricht.

Es ist geplant, den Lkw-Verkehr nur noch auf der jeweils rechten Richtungsfahrbahn zu führen (Überholverbot). Darüber hinaus ist ein Abstand zwischen den Lkw von 50 Metern erforderlich. Zur Umsetzung des Überholverbots wird in Teilen eine veränderte Verkehrsführung des Schwerverkehrs notwendig.

Die Maßnahmen wurden aus folgenden Gründen notwendig:

1. Bei der Planung der Brücke wurde ein geringeres Schwerlastaufkommen angenommen als heute tatsächlich vorhanden ist. Bei aktuellen Verkehrszählungen wurde etwa die doppelte Menge an Schwerverkehr gezählt, der seinerzeit eingeplant worden war. Dies führt im Ergebnis der statischen Berechnungen zu einer deutlichen Überschreitung der zulässigen Beanspruchungen der Brücke.

2. Bei Materialuntersuchungen wurde festgestellt, dass der verwendete Spannstahl herstellungsbedingte Versprödungen aufweist, die sogenannte Spannungsrisskorrosion. Der Spannstahl dient der Erzeugung einer Eigenspannung, welcher der Beanspruchung aus Verkehrslasten entgegenwirkt. Da Beton nur geringe Zugspannungen aufnehmen kann bevor er reißt, im Gegensatz hierzu aber hohe Druckspannungen ertragen kann, ist der vorgespannte (gedrückte) Beton besser nutzbar. Ist der Spannstahl angegriffen, ist er nicht mehr in der Lage, der einwirkenden Beanspruchung standzuhalten. Die Traglast wird dadurch eingeschränkt.

Neben den geplanten verkehrsbeschränkenden Maßnahmen erfolgt auch eine verstärkte Beobachtung der Brücke. Hierzu sind entsprechende Sonderprüfungen vorgesehen. Unter Beachtung der geplanten Maßnahmen ist die Standsicherheit der Brücke für die nächsten Jahre gewährleistet. Die Straßenbauverwaltung geht derzeit von einer Restnutzungsdauer von ca. zehn bis 15 Jahren aus.

Insgesamt müssen aufgrund der Richtlinie des BMVBS rund 30 von über 1.200 Brückenbauwerken im Land nachgerechnet werden.

Quelle: Landesministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

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