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16.05.2013:
Symbolischer Baubeginn zum Ersatzneubau der Freybrücke am 16.Mai

Die Heerstraße bildet seit ihrer Fertigstellung im Jahr 1911 als Ein- und Ausfallstraße in West-Ost-Richtung die wichtigste und die am stärksten befahrene Verbindung zwischen den westlichen Stadtteilen wie Spandau und dem Zentrum Berlins.

Die Heerstraße ist mit ca. 10 km eine der längsten Straßen in Berlin. Auf ihrer gesamten Länge ist sie Teil der Bundesstraße B 5 und im Bereich der Freybrücke auch Teil der Bundesstraße B 2.

Die bestehende Freybrücke überspannt im Zuge der Heerstraße dabei die Untere-Havel-Wasser-Straße mit einer Stützweite von 63,0 m. Ein Neubau der Brücke ist wegen des Bauwerkszustand der alten Brücke dringend erforderlich, es musste bereits für den Fahrzeugverkehr eine Lastbeschränkung angeordnet werden. Während des gesamten Brückenneubaus kann der Verkehr ohne Lastbeschränkungen fließen, da neben der vorhandenen Brücke eine Behelfsbrücke mit jeweils 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung und integriertem Rad- und Gehweg errichtet wird.

Der offizielle Baubeginn des Ersatzneubaus der Freybrücke wurde mit dem symbolischen Baubeginn am 16. Mai 2013 durch den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Christian Gaebler, und den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke, vollzogen.

Staatsekretär Christian Gaebler: „Es ist gut und für den Berliner Verkehr aus dem Westen in die Stadt hinein wichtig, dass wir den Neubau der Freybrücke jetzt in Angriff nehmen können. Diese zentrale Verkehrsader Berlins wird so wieder in voller Leistungsfähigkeit für die Berlinerinnen und Berlin zur Verfügung stehen. Ich danke dem Bund dafür, dass wir als Land Berlin Unterstützung mit finanziellen Mittel erhalten, damit der Neubau jetzt schnell umgesetzt werden kann..“

Verkehrsführung während der Bauzeit

Die vierstreifige bauzeitliche Umfahrungsstrecke einschließlich Geh- und Radweg wird unmittelbar nördlich der vorhandenen Brücke mittels Dämmen und Behelfsbrückengeräten hergestellt. Damit ist während der gesamten Bauzeit, mit Ausnahme einzelner kurzzeitiger Spursperrungen, die Verkehrsbeziehungen für den Öffentlichen Nahverkehr, Individualverkehr, Fußgänger- und Radfahrer sicher gestellt.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Behelfsbrücken, dem Abbruch der alten Freybrücke und dem anschließenden Neubau sind kurzzeitige Wochenendsperrungen der Unteren Havel-Wasserstraße erforderlich, über die jeweils gesondert informiert wird. Grundsätzlich ist die Benutzung des Wasserweges während der Bauzeit möglich.

Wesentliche Bauleistungen und Randbedingungen der Baumaßnahme

Behelfsbrücke

Gesamtlänge zwischen den Endauflagern: 143,00 m, ohne Behelfsdamm
Querschnitt zwischen den Geländern: 20,00 m
zugelassene Geschwindigkeit 30 km/h

Ersatzneubau

Gesamtlänge zwischen den Endauflagern: 157,90 m
Querschnitt zwischen den Geländern: 24,00 m
Mit dem Projekt Deutsche Einheit Nr. 17 hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) eine Erhöhung der lichten Durchfahrtshöhe unter der Brücke auf 5,25 m verlangt, dies wird mit der neuen Brücke umgesetzt
zugelassene Geschwindigkeit 50 km/h
Bauart: Stahlverbundkonstruktion
Brückenfläche 3790 qm

Der Bauauftrag wurde im IV. Quartal 2012 an eine Arbeitsgemeinschaft Freybrücke erteilt. Zu Beginn sind bauvorbereitende Maßnahmen wie Baumfällarbeiten, Abbruch, Baustellen­einrichtung, Beweissicherungen, Kampfmitteluntersuchungen, Leitungsumlegungen erforderlich, die bereits planmäßig seit dem I. Quartal 2013 laufen.

Es folgt der Bau der als Umfahrung dienenden, auf Bohrpfählen gegründeten Behelfsbrücke, mit Rampenausbildung an die Heerstraße. Sie wird auch den Rad- und Fußgängerverkehr aufnehmen.

Nach der Inbetriebnahme der Behelfsbrücke wird die alte Brücke demontiert. Im Bereich der Wasserstraße werden beidseitig neue Uferwände, als rückverankerte Spundwandkonstruktion mit Kopfbalken errichtet. Weiterhin wird für die Berliner Wasserbetriebe ein Einleitbauwerk im Uferbereich berücksichtigt. Anschließend werden die Tiefgründungen für den Ersatzneubau errichtet. Diese dienen als Unterbauten für die neue Brücke. Parallel hierzu erfolgt die Vorfertigung des Stahlüberbaues an Land. Danach erfolgt der Verschub des Überbaus über die Wasserstraße.

Die Komplettierung der Brücke in seine Endlage mit Straßenbau, Treppenanlage, Beleuchtung und Verkehrsbeeinflussungsanlage, sowie der Berücksichtigung sämtlicher Belange der Ver- und Entsorgungs- und Telekommunikationsunternehmen und der abschließenden Demontage der Behelfsbrücke schließen die Baumaßnahme ab.

Die Verkehrsfreigabe wird für 2015 angestrebt.

Während der Bauzeit kann es zu temporären Einschränkungen der Wasserstraße kommen. Weitergehende Informationen zum Baufortschritt und zu Einschränkungen finden Sie aktuell unter: www.stadtentwicklung.berlin.de und in entsprechenden Presseinformationen.

Kostenrahmen und Finanzierung

Die geprüften und bestätigten Baukosten betragen ca. 33 Mio. € Davon trägt die Bundesfernstraßenverwaltung ca. 16,2 Mio. €, das Land Berlin ca. 5,4 Mio. € sowie die Bundesstraßenverwaltung ca. 11,4 Mio.€.


Quelle: Land Berlin

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