Auf der Weserbrücke im Zuge der Landesstraße 434 bei Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont) gilt seit dem 6. März eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 50 km/h.
Im Bereich der Weserbrücke Fuhlen musste die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf 50 km/h reduziert werden. Das Abstandsgebot für LKW mit 30 m bleibt unverändert bestehen. Diese Maßnahme vermindert die Belastung der Brücke durch den Kfz-Verkehr und ist erforderlich, um statische Defizite der Brückenkonstruktion zu kompensieren.
Ein Neubau der Weserbrücke ist bereits in Planung. Das Planfeststellungsverfahren wurde beim Landkreis Hameln-Pyrmont beantragt. Das vorhandene Brückenbauwerk soll bis zur Verkehrsfreigabe des Neubaus genutzt werden und wird danach abgebrochen.