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29.03.2020:
Brückenanhebungen "nicht wirtschaftlich"

Berlin: (hib/HAU) Um einen uneingeschränkten zweilagigen Containerverkehr im deutschen Kanalnetz zu gewährleisten, für den nach Angaben der Bundesregierung eine Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter über dem höchsten Bezugswasserstand erforderlich ist, müssten im Kernnetz etwa 430 Brücken angehoben werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17957) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17398) hervor. Eine vorgezogene Anhebung von Brücken - vor der entsprechenden Ersatzinvestitionsmaßnahme - ist der Antwort zufolge sinnvoll, "wenn die Befahrbarkeit einer Strecke signifikant verbessert wird und die Maßnahme wirtschaftlich ist". Im gesamten Kernnetz der Bundeswasserstraßen werde entsprechend der Anforderung der europäischen TEN-Leitlinien (Transeuropäische Netze) die Herstellung mindestens der Durchfahrtshöhe für den uneingeschränkten zweilagigen Containerverkehr "im Zuge erforderlicher Ersatzinvestitionen" angestrebt. In Einzelfällen sei auch die Hebung des Überbaus und Anpassung der Widerlager und Rampen möglich, schreibt die Regierung.

Bei Anpassungsmaßnahmen der querenden Verkehrsträger, insbesondere Eisenbahnbrücken, werde die Herstellung der Mindestdurchfahrtshöhe auf der Wasserstraße gefordert, heißt es weiter. Spätestens wenn ein Brückenersatz notwendig ist, werde im Kernnetz eine Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter für einen uneingeschränkten zweilagigen Containerverkehr hergestellt.

Für ausgesuchte Strecken sei im Zuge des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 eine beschleunigte Herstellung der Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter durch vorgezogenen Ersatz von Brücken und Brückenhebungen untersucht worden, teilt die Bundesregierung mit. "Dabei konnte auf keiner der untersuchten Relationen hierfür eine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden", heißt es in der Antwort.

 


Quelle: Deutscher Bundestag

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