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14.01.2022:
B 3 - Weidetorbrücke: Neue Verkehrsführung erfolgreich

LKW-Verkehr bleibt der Brücke fern - Vollsperrung vorerst abgewendet


Mit der seit Mitte Dezember eingerichteten neuen Verkehrsführung auf der Weidetorbrücke hat die Landesbehörde ihr Ziel offensichtlich erreicht. Bislang sind keine zu schweren LKW mehr auf der Brücke beobachtet worden. Zudem ist der Verkehrsfluss an den Verschwenkungen unauffällig und wird von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gut angenommen, teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Freitag in Hannover mit.

„Es ist eine große Erleichterung, dass die neue Verkehrsführung ihren Zweck zu erfüllen scheint. So kommen wir unserem wichtigsten Ziel ein deutliches Stück näher, die Brücke für die Hannoveraner und Hannoveranerinnen möglichst lange offen zu halten. Ein dickes Lob für meine Fachleute aus dem regionalen Geschäftsbereich Hannover und der Zentrale", äußerte sich der Präsident der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Eric Oehlmann.

Um sicherzugehen, wird die Landesbehörde diesen Eindruck aber noch mit einer videogestützten Untersuchung überprüfen, die im Frühjahr 2022 geplant ist.

Von daher ist eine Vollsperrung der Weidetorbrücke derzeit nicht notwendig. Vielmehr kann unter diesen Bedingungen die Brücke dauerhaft vor einer zu hohen Belastung geschützt und weiterhin von den PKW genutzt werden.

Über die Weidetorbrücke:

Die Weidetorbrücke (Bereich Messeschnellweg / Klingerstraße / Karl-Wiechert-Allee im Stadtteil Hannover - Buchholz - Kleefeld) ist aufgrund der Schadensentwicklung seit Juli 2020 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt. Da auch diese Beschränkung seinerzeit vom LKW-Verkehr missachtet wurde, ist Ende August 2020 eine einstreifige Verkehrsführung mit verengten Fahrstreifen eingerichtet worden. Nachdem auch danach weiter LKW verkehrswidrig über die Brücke gefahren sind, wurde im Dezember 2021 die Verkehrsführung auf die Weidetorbrücke geändert.

Da die Bauwerksschäden weiter zunehmen, sind die Maßnahmen der Landesbehörde zwingend notwendig. Nur so kann die Brücke dauerhaft vor einer zu hohen Belastung geschützt und ihre Restnutzungsdauer verlängert werden.


Quelle: Niedersächsiche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

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