Nachricht
31.03.2023:
Olbernhauer Flöhabrücke kann ersetzt werden

Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für Ersatzneubau


Die Landesdirektion Sachsen hat den Ersatzneubau der Flöhabrücke am östlichen Ortsausgang von Olbernhau im Zuge der S 214 genehmigt. Mit dem erteilten Planfeststellungsbeschluss verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr über Baurecht.

»Gute Nachrichten für die Menschen im oberen Flöhatal: Die verschlissene und nur noch einspurig befahrbare Flöhabrücke oberhalb der Schweinitz-Mündung kann neu gebaut werden. Neben der Beseitigung des leidigen Engpasses können sich die Bürgerinnen und Bürger auf einen separaten Fuß- und Radweg freuen, der die Flöhaquerung für alle Verkehrsteilnehmer sicherer und komfortabler machen wird.« so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Genehmigt wurden der Abriss der bestehenden Brücke und die Errichtung eines Ersatzneubaus am gleichen Standort. Dieser erhält einen separaten Geh- und Radweg an der östlichen Fahrbahnseite. Während der Bauzeit wird der Verkehr über eine Behelfsbrücke westlich der Straßenbrücke geführt. Die bestehende Straßenbrücke ist verschlissen und deshalb nur einspurig befahrbar.

Die S 214 stellt mit der am südlichen Baubereichsende einmündenden Staatsstraße S 211 eine wichtige Verbindungsstraße mit regionaler Bedeutung für den Erzgebirgskreis dar. Diese bildet zugleich eine wichtige Verbindung zwischen Mittel- und Osterzgebirge sowie ins Nachbarland Tschechien.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzvereinigungen zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben.


Quelle: Landesdirektion Sachsen

Brücken

Werbung



{%footer%}