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09.11.2018: A40: LKW-Waage in Betrieb genommen - Brücke bleibt befahrbar

Duisburg-Neuenkamp (straßen.nrw).  Auf der  A40 Rheinbrücke Neuenkamp in Fahrtrichtung Essen hat der Landesbetrieb Straßen.NRW am Freitag eine LKW-Waage in Betrieb genommen. So soll verhindert werden, dass rechtswidrig überladene Lastwagen die Brücke überfahren und  Schäden an dem Bauwerk verursachen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Brücke bis zur Inbetriebnahme des Neubaus ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Das zulässige Gesamtgewicht für LKW beträgt im gesamten Bundesgebiet 40 Tonnen oder 11,5 Tonnen Achsgewicht. Sind die LKW schwerer, bedarf es grundsätzlich einer Sondergenehmigung. In Fahrtrichtung Venlo soll eine entsprechende Anlage im kommenden Frühjahr eingerichtet werden.
Vorbereitende Messungen in der letzten Oktoberwoche haben gezeigt, dass die Maßnahme dringend erforderlich ist. Innerhalb einer Woche sind fast 1750 LKW mit mehr als 40 Tonnen Gesamtgewicht über die Brücke gefahren. Ein LKW war sogar mit über 60 Tonnen unterwegs. Mit der jetzt installierten LKW-Waage können rechtswidrige Überschreitungen in Zukunft geahndet werden.

Neubau geplant

Die A40-Rheinbrücke Neuenkamp ist in einem schlechten Zustand und kann auf lange Sicht nicht mehr saniert werden. Ein Neubau ist vorgesehen. Die mit der Planung beauftragte DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) geht davon aus, dass das Genehmigungsverfahren 2019 abgeschlossen sein wird und die Bauarbeiten dann starten. "Bis dahin müssen wir jedoch sicherstellen, dass die Brücke keinen weiteren Schaden nimmt", sagt Peter Belusa, Mitarbeiter der Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Krefeld und für die Planung der Wiegeanlage zuständig.  Die Brücke wird regelmäßig überprüft und kontrolliert.

Tempo 40 in Wiegeanlage

Beim Wiegen geht es nicht allein um das zulässige Gesamtgewicht, sondern auch um die einzelnen Achslasten. Auf der Autobahn A40 werden in der Wiegeanlage die Achslasten während der Fahrt ermittelt. Um das Gewicht eines LKW und die einzelnen Achslasten zuverlässig zu erfassen und bei einem Stopp eines zu schweren LKW den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden, darf die Wiegeanlage nur mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h durchfahren werden. Meldet die automatische Anlage eine Überladung, wird das Fahrzeug durch eine Schranke an der Weiterfahrt gehindert und auf eine an der Autobahn eingerichtete Ausweichfläche geleitet. Dort werden das Gewicht und die Achslasten des LKW erneut kontrolliert. Das Nachwiegen erfolgt rechtskräftig durch Mitarbeiter der Polizei/ Bundesanstalt für Güterverkehr (BAG). Bestätigt sich der Verdacht einer Überladung, darf der LKW die Brücke nicht überfahren. Eine Ausnahme ist der so genannte kombinierte Verkehr, für den ein zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen gilt. Dieser Verkehr darf allerdings nur ein einem definierten beschränkten Umkreis zu Häfen und Schienenanschlüssen durchgeführt werden.
Mit einem Flyer in acht Sprachen, der an LKW-Fahrer verteilt wird, macht Straßen.NRW auf die neue Anlage aufmerksam. Entsprechende Hinweisschilder weisen zudem weit im Voraus auf die Gewichtsbeschränkung hin.

Hintergrund

Rund 100.000 Fahrzeuge nutzen täglich die Brücke bei Duisburg, vor allem die rund 10.000 LKW fügen der Brücke dauerhafte Schäden zu. Um vor allem die Ränder der Brücke zu entlasten, wurde die Zahl der Fahrstreifen auf zwei eingeengte Spuren je Fahrtrichtung reduziert. Außerdem wird die Brücke kontinuierlich überprüft und kontrolliert, um Schäden, die die weitere Befahrbarkeit beeinträchtigen könnten, frühzeitig zu beheben. Mehr Informationen unter https://www.strassen.nrw.de/de/projekte/a40/rheinbruecke-neuenkamp-muss-erneuert-werden.html
Der am häufigsten eingesetzte LKW auf Autobahnen besteht aus einer zweiachsigen Sattelzugmaschine und einem dreiachsigen Sattelanhänger. Dabei kann eine Achse hochgezogen werden, so dass die Last nur noch auf zwei Achsen verteilt ist. Bei einem voll beladenen LKW (40t) ist dann schnell die zulässige Achslast von 11,5 Tonnen überschritten. Eine Überschreitung der zulässigen Achslasten, selbst bei eingehaltenem zulässigem Gesamtgewicht, hat eine Überbeanspruchung der Brücke zur Folge.

Quelle: Strassen.NRW

Brücke: 156