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31.03.2020: Sonderprüfungen für Rheinbrücken – Straßen.NRW schaut genauer hin

Für die zwölf Rheinbrücken in seiner Zuständigkeit wird der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Sonderprüfungen organisieren und damit die üblichen Intervalle um weitere Prüfungen ergänzen. Der Grund ist die stark gewachsene Verkehrsbelastung in den vergangenen Jahren, besonders beim Schwerkehr. Dazu kommen Verkehrsverlagerungen, die zu neuen Belastungen führen, weil einige Strecken und Brücken mittlerweile nur noch eingeschränkt nutzbar sind.

Üblich ist es, alle sechs Jahre eine so genannte Hauptprüfung durchzuführen, dazwischen wird alle drei Jahre eine einfache Prüfung durchgeführt, während in den Jahren zwischen diesen Prüfungen jährlich lediglich eine Sichtprüfung stattfindet. So stellen sich jetzt die neuen Prüftermine und -intervalle bei den Rheinbrücken dar:

- Bonn-Nord (A565): Sonderprüfung 2020 (nach einer Hauptprüfung 2019)
- Bonn-Süd (A562): Sonderprüfung 2020, Hauptprüfung 2022
- Rodenkirchen (A4): jährliche Sonderprüfung
- Leverkusen (A1): spezielles Prüfprogramm passend zur weiteren Schadensentwicklung
- Flehe/Düsseldorf (A46): halbjährliche Sonderprüfungen
- Flughafenbrücke (A44): jährliche einfache Prüfungen
- Krefeld-Uerdingen (B288): jährliche Sonderprüfung der Fahrbahnplatte
- Neuenkamp (A40): spezielles Prüfprogramm passend zur weiteren Schadensentwicklung
- Beeckerwerth (A42): jährliche erweiterte einfache Prüfungen
- Wesel (B58): Hauptprüfung 2020, jährliche Prüfung der vorgelagerten Schillbrücke
- Rees (B67): jährliche Sonderprüfung, 2021 erweiterte einfache Prüfung
- Emmerich (B220): regelmäßige Überprüfungen im Rahmen der laufenden Bautätigkeit

Stellen, die bei einer Brücke als kritisch aufgefallen sind, werden nun auch vorsorglich bei den anderen Rheinbrücken öfter unter die Lupe genommen. Die Fachleute sprechen hier von einer „handnahen“ Prüfung. Und besondere Vorkommnisse begründen immer eine unmittelbare Sonderprüfung.
Dieses dezidierte Prüfprogramm ist eine Entscheidung der neu bei Straßen.NRW eingerichteten „Arbeitsgruppe Rheinbrücken“, die sich im Drei-Monats-Rhythmus trifft.

Hintergrund:
- Hauptprüfung: alle 6 Jahre; handnahe, d.h. genaue Prüfung aller zugänglichen und unzugänglichen Bauteile einer Brücke durch Brückenprüfingenieure. Aufwand hoch.
- Einfache Prüfung: 3 Jahre nach der Hauptprüfung; Umfangreiche Sichtprüfung durch Brückenprüfingenieure; handnahe Prüfung aller Bauteile nicht notwendig. Aufwand mittel.
- Sichtprüfung: jährliche einfache Besichtigung der Brücke durch fachkundiges Personal auf Veränderungen / Auffälligkeiten. Aufwand niedrig.
- Sonderprüfung: bei Bedarf, z.B. nach Unfällen auf/an der Brücke oder bei Verdacht auf Tragfähigkeitsdefizite; handnahe Prüfung einzelner kritischer Bauteile durch Brückenprüfingenieure. Aufwand hoch.
Quelle: Strassen.NRW

Brücke: 86 85 146 153 158 2016 144 156