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15.12.2021: Nach intensiver Prüfung: Elsenbrücke wird an diesem Mittwoch eingeschränkt auch für Kraftfahrzeuge wieder freigegeben
Regelung gilt ab ca. 16 Uhr: Nur ein Fahrstreifen für Kfz pro Richtung, Fuß- und Radverkehr mit eigenen Wegen. Arbeiten zur Fertigstellung der Behelfsbrücke laufen mit Hochdruck
Die Elsenbrücke zwischen den Stadtteilen Treptow und Friedrichshain,
seit Montag wegen kritischer Sensorenmeldungen für Kraftfahrzeuge
gesperrt, kann mit Einschränkungen auch wieder für Autos geöffnet
werden. Dies ergaben die Sichtungen, Sicherheitsprüfungen und
Bewertungen von Statik-Expert*innen der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz sowie von externen Fachkräften. Bereits von
diesem Mittwochnachmittag an, ab ca. 16 Uhr, können Kraftfahrzeuge auf
je einem Fahrstreifen pro Richtung die Spree wieder überqueren.
Für den schon seit Dienstag wieder zugelassenen Fuß- und Radverkehr
entsteht damit mehr Platz als vor der Sperrung – die Schifffahrt auf der
Spree bleibt ebenfalls freigegeben.
An der Elsenbrücke hatten in der Nacht zum Montag optische und akustische Sensoren angeschlagen und eine Durchbiegung von 8,2 Millimeter am Nordteil sowie den Riss von Spannstahllitzen am Südteil angezeigt. Nach einer Vollsperrung noch in derselben Nacht, auch für den Schiffsverkehr, ergaben intensive Prüfungen des Bauwerks zwar leichte Risse und Abplatzungen an der südlichen Außenseite, aber keine Standsicherheitsprobleme. Daher wurden Rad- und Fußverkehr sowie der Schiffsverkehr bereits am Dienstag wieder zugelassen. Jetzt folgt, nach weiteren Prüfungen und Berechnungen, die eingeschränkte Freigabe für den Kfz-Verkehr.
Zugleich laufen weiterhin mit Hochdruck die Arbeiten für die Verkehrsfreigabe der Behelfsbrücke, die an der Stelle des bereits abgerissenen Ostteils der Elsenbrücke in kürzester Zeit geplant und errichtet wurde. Aktuell werden, trotz teils widriger Außenbedingungen, die Straßenanschlüsse neu asphaltiert. Danach folgen unter anderem Fahrbahnmarkierungen sowie die Endabnahme. Geplant ist, auf dem Behelfsbauwerk möglichst kurzfristig den Kraftfahrzeugverkehr freigeben zu können, um das vorgeschädigte Bestandsbauwerk weiter entlasten zu können.
Brücke: 1372