Der Grund für die durchzuführenden Maßnahmen sind Rissbildungen an den Schweißnähten im Brückenkörper, deren Ursache sich auf eine Ermüdung von geschweißten Stahlverbindungen zurückführen lässt.
Ab September erfolgt in einem ersten Schritt die schweißtechnische Instandsetzung der Fahrbahnplatte in beiden Fahrtrichtungen, bevor in einem zweiten Schritt ab Mitte/Ende 2025 die Instandsetzung der Querträgeranschlüsse erfolgen wird. Hierzu wird die Autobahn GmbH rechtzeitig gesondert informieren.
Vor Einrichtung der eigentlichen Baustellenverkehrsführung wird auf der Richtungsfahrbahn Koblenz im Verlauf der 32. Kalenderwoche (05.08. bis 11.08.2024) zuerst eine Stauwarnanlage aufgebaut. Dazu ist tageweise ab circa 9.00 Uhr – nach dem Berufsverkehr – in Fahrtrichtung Koblenz eine temporäre Beschränkung auf einen Fahrstreifen erforderlich.
In der 34. Kalenderwoche (19.08. bis 25.08.2024) wird die eigentliche Baustellenverkehrsführung eingerichtet. Während des mehrtägigen Aufbaus der Verkehrsführung ist werktäglich ab 9.00 Uhr eine Begrenzung auf einen Fahrstreifen in Fahrtrichtung Koblenz erforderlich. Dabei wird zwischen dem rechten Fahrstreifen und dem Standstreifen eine transportable Schutzwand aufgestellt. Im Bereich zwischen dieser Schutzwand und dem Mittelstreifen stehen den Verkehrsteilnehmenden während der Instandsetzungsmaßnahme – bis auf wenige Ausnahmen – weiterhin zwei Fahrstreifen zur Verfügung.
Im Verlauf der 35. Kalenderwoche (26.08. bis 01.09.2024) wird sodann mit der Montage von zwei sogenannten Fahrgerüsten auf der Brückenunterseite begonnen, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Nach Fertigstellung des ersten Gerüstes in der 37. Kalenderwoche (09.09. bis 15.09.2024) werden die Instandsetzungsarbeiten aufgenommen.
Der überwiegende Anteil der Instandsetzungsarbeiten findet an der Brückenunterseite bzw. im Hohlkasten des Brückenbauwerkes statt, so dass diese Arbeiten für die Verkehrsteilnehmenden nicht sichtbar sind. Im Zuge der Maßnahme wird der Verkehr auf dem Brückenbauwerk in Fahrtrichtung Koblenz überwiegend zweistreifig geführt. Aus ausführungstechnischen Gründen ist es notwendig, für die Schweißarbeiten einen Mindestabstand zum laufenden Verkehr einzuhalten. Hierfür ist an wenigen Tagen die Beschränkung auf einen Fahrstreifen erforderlich. Hierzu wird im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesondert informiert.
Nach Abschluss der Arbeiten in Fahrtrichtung Koblenz erfolgt im Frühjahr 2025 der Umbau der Verkehrsführung und der Gerüste auf die Richtungsfahrbahn Ludwigshafen/Speyer. Die Autobahn GmbH wird hierzu rechtzeitig informieren. Der Abschluss der Arbeiten an der Fahrbahnplatte ist für Herbst 2025 vorgesehen.
Im Zuge der Arbeiten an der Fahrbahnplatte sind keine örtlichen Umleitungen erforderlich. Die bisherigen Maßnahmen bleiben unverändert bestehen: Großraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk nicht passieren. Für Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Mindestabstandsgebot von 50 Metern, das auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten ist. In beiden Fahrtrichtungen der Moseltalbrücke Winningen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw von 60 km/h und für Pkw von 80 km/h.
Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine umsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.
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