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26.09.2001:
Riesenschiebung bei der Flughafenbrücke

Presseinformation des Landesbetriebs Straßen NRW vom 26.09.01:

Riesenschiebung in Ilverich


Das schreit zum Himmel. Eine Schiebung von riesigem Ausmaß findet morgen auf der Baustelle der neuen Rheinquerung der A44 in Ilverich statt. Ein Brücke mit dem imposanten Gesamtgewicht von 40.000 Tonnen wird dort am Mittwoch Vormittag verschoben. Allerdings geht es nur um eine Strecke von 15 Centimetern.

Der kleine Unterschied, der morgen überbrückt werden muss, ist für die Bauarbeiten allerdings von entscheidender Bedeutung. Noch klafft zwischen linksrheinischer Vorlandbrücke und Strombrücke die Lücke von 15 cm. Hydraulische Pressen werden morgen um 14 Uhr die linksrheinische 435 Meter lange Vorlandbrücke an die 290 Meter lange Strombrücke heranschieben. Wenn alles nach Plan läuft, sollen die 150 Millimeter in acht Stunden überwunden sein.

Brückenverschiebungen sind eigentlich im konstruktiven Ingenieurbau heutzutage keine ungewöhnlichen Aktionen mehr. Mit dem Gewicht von 40.000 Tonnen gehört die Ilvericher Verschiebung allerdings gewiss zu den schwereren Maßnahmen. „Die Lager sind für diese Gewichte ausgelegt und überstehen auch die Schiebung ohne weiteres“, gibt sich Andreas Raedt, Projektleiter von Straßen.NRW in Ilverich optimistisch.

Nach dem Brückenschluss in der letzten Woche fehlen jetzt noch vier Seitenteile der letzten Schüsse. Die vier 11 x 23,50 Meter großen Stahlbauteile mit einem Gewicht von insgesamt 270 Tonnen werden in den nächsten Wochen mit dem Tieflader angeliefert, in ihre Position gehoben, an den bisherigen Brückenbau angehängt und befestigt.

Am Freitag, 5. Oktober 2001, werden die Verkehrsminister von Bund und Land, Kurt Bodewig und Ernst Schwanhold, mit der „Letzten Schweißnaht“ die zwei Brückenteile zu einem Bauwerk verbinden. Erst mit der „kraftschlüssigen Verbindung“, so die Brückenexperten von Straßen.NRW, entsteht aus den beiden Teilen der Strombrücke eine einzige Stahlkonstruktion: die neue Flughafenbrücke. Im ersten Halbjahr 2002 soll sie für den Verkehr freigegeben werden.

Quelle: Straßen.NRW

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