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31.01.2002:
Bau der A 20 zwischen Lübeck und Schönberg kann in Kürze beginnen

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Pressemitteilung Nr. 030/02
31. Januar 2002

Bau der A 20 zwischen Lübeck und Schönberg kann in Kürze beginnen

Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) hat mit Urteilen vom 31. Januar 2002 mehrere Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum Weiterbau der A 20 Lübeck-Stettin im Grenzbereich der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen. Die beklagten Planfeststellungsabschnitte betreffen in beiden Bundesländern das in seiner ökologischen Bedeutung umstrittene Gebiet der "Wakenitzniederung". Die Kläger - Naturschutzverbände, Landwirte und die evangelische Kirchengemeinde St. Willehad - haben ihre Klagen insbesondere auf die unzureichende Würdigung dieser ökologischen Belange und eine damit verbundene Verletzung nationalen und europäischen Rechts gestützt.

"Das Urteil zeigt, dass diese Vorwürfe zu Unrecht erhoben wurden", stellte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Angelika Mertens fest. "Denn im Zuge der Planung dieses Abschnittes wurde seitens der planenden Auftragsverwaltungen sehr großer Wert auf diese Belange gelegt." Die Behandlung der "Wakenitzniederung" als Europäisches Vogelschutzgebiet oder als FFH-Gebiet habe dabei im Mittelpunkt gestanden. Zahlreiche Gutachten und sorgfältige Untersuchungen hätten zu Planungen geführt, die allen Anforderungen des Umweltschutzes gerecht würden. Die Staatssekretärin zeigte sich erfreut über das Urteil.

Nach dem Urteil des BVerwG aus dem Jahr 1998 zu dem vorangegangenen Abschnitt war immer wieder eine Untertunnelung der "Wakenitzniederung" gefordert worden. Die jetzt bestätigte Planung zeigt nach Auffassung Mertens, dass den ökologischen Belangen auch mit einer Brückenlösung von knapp 300 Meter Länge Rechnung getragen werden kann. Dadurch könne der Bau der A 20 in diesem Abschnitt auch mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand verwirklicht werden.

Gegen das Urteil des BVerwG gibt es keine weitere Klagemöglichkeit. Die hier entschiedenen Klagen gaben dem Gericht die Möglichkeit, sich mit den zentralen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau dieses Abschnittes zu befassen, so dass unwahrscheinlich ist, dass in den noch zu behandelnden weiteren Klageverfahren abweichende Entscheidungen ergehen werden. Damit steht einem Beginn der Bauarbeiten auch im Bereich der "Wakenitzniederung" selbst aus rechtlicher Sicht jetzt nichts mehr entgegen. Am 12. März dieses Jahres wird Bundesminister Kurt Bodewig zum Spatenstich erwartet. Ziel ist es, die rund 25 Kilometer lange Lücke im Bereich der A 20 zwischen Lübeck und Schönberg bis Mitte 2004 zu schließen und damit die Stadt Lübeck vom großräumigen Fernverkehr zu entlasten.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

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