Vollsperrung der A4 bei Weisweiler
Gelsenkirchen (straßen.nrw). Nach einem Unfall muss auf der A4 zwischen
Eschweiler und Weisweiler in Fahrtrichtung Köln die Hauptfahrbahn gesperrt
werden. Wie Straßen.NRW mitteilt, wird in diesen Minuten (4.4.07, 13 Uhr) die A4
zwischen dem Kreuz Aachen und der Anschlussstelle Weisweiler in Fahrrichtung
Köln komplett gesperrt. Der Verkehr wird weiträumig über die A44 zum
Autobahnkreuz Jackerath und die A61 zum Autobahnkreuz Kerpen umgeleitet. Ab dem
späten Abend sollen dann wieder in jeder Fahrtrichtung zwei verengte
Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Mit erheblichen Staus ist zu rechnen.
Am Dienstagabend (3.April), gegen 18 Uhr, war in diesem A4-Abschnitt ein
Tieflader, beladen mit einem Bagger, gegen einen Brückenpfeiler gefahren. Der
Ausleger des Baggers richtete dabei an dem fast 70 Jahre alten Bauwerk (Baujahr
1938) schwere Schäden an. Die Brücke führt die Gemeindestraße "In der Krause"
und die Grubenbahn, die der Versorgung des nahe gelegenen Kraftwerks dient, über
die A4. Die Brücke wurde sofort für jeden Verkehr gesperrt.
Zurzeit prüfen Straßen.NRW-Brückenexperten, ob und wie das Brückenbauwerk
provisorisch so zu sichern ist, dass die darunter liegende Autobahn wieder auf
allen Fahrspuren genutzt werden kann. Bis zum Abschluss der Sicherungsarbeiten
muss der Hauptfahrstreifen (LKW-Spur) der A4 gesperrt bleiben. Die
Straßen.NRW-Niederlassung Krefeld versucht aber, die Spur bis zum Ende der
Osterferien am 14./15. April wieder frei zu geben. Im Rahmen des Ausbaus der A4
soll die Brücke voraussichtlich noch in diesem Jahr zurück gebaut werden. Auch
ein vorzeitiger Abbruch der Brücke wird daher zurzeit geprüft.
Für die Einrichtung der Verkehrsführung müssen die Mitarbeiter der
Straßen.NRW-Autobahnmeisterei Düren heute zwei Überfahrten zwischen den
Richtungsfahrbahnen öffnen und einen Fahrstreifen von der Richtungsfahrbahn Köln
auf die Richtungsfahrbahn Aachen umlegen. Nach Abschluss dieser Arbeiten am
späten Abend werden dann in jeder Richtung wieder zwei verengte Fahrstreifen zur
Verfügung stehen. Die Geschwindigkeit im Bereich der Gefahrenstelle wird auf 60
km/h begrenzt.