Nachricht
21.07.2009:
Kassel: Geländerhöhe auf Brücken mit Radwegen nicht ausreichend

Die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Geländerhöhen auf Brücken mit Radwegen haben sich in den letzten Jahren dahingehend geändert, dass eine Mindesthöhe von 1,20 Metern erforderlich ist. Aus diesem Grund müssen eine Vielzahl von Brückengeländern im Stadtgebiet erhöht werden.
Das Straßenverkehrsamt wird daher schnellstmöglich alle erforderlichen Geländer auf die entsprechende Höhe aufsetzen. Es wird mit der Erhöhung an der Altmarktbrücke begonnen.
Da die Arbeiten an allen betroffenen Bauwerken jedoch mit einem finanziellen und personellen Aufwand verbunden sind, kann die Erhöhung je nach Priorität nur nach und nach erfolgen. Gegebenenfalls müssen Beschilderungen aufgestellt werden, die den Radfahrern das Überfahren der Brücke untersagt (Fahrräder müssen dann über die Brücke geschoben werden). Dies stellt jedoch nur eine Übergangsmaßnahme bis zur endgültigen Erhöhung der Geländer dar. Bei wichtigen Brücken wird die Erhöhung der Geländer umgehend erfolgen. Deshalb wird dort auf diese Beschilderung verzichtet.
Die Erhöhung wird kontinuierlich durchgeführt, bis alle betroffenen Bauwerke die erforderliche Geländehöhe besitzen.

Quelle: Stadt Kassel

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