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24.05.2018:
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Gottmadingen hat begonnen

Die Arbeiten zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung auf der L 190 in Gottmadingen haben begonnen. Die Bauzeit beträgt rund ein Jahr, so dass die Fertigstellung im April 2019 vorgesehen ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 11,5 Millionen Euro.


Mit einem Spatenstich von Verkehrsminister Winfried Hermann haben die Arbeiten zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung auf der L 190 in Gottmadingen begonnen. „Ich freue mich, dass wir diesen Flaschenhals jetzt endlich beseitigen können und dadurch nicht nur an Lebensqualität für die Gottmadinger Bürgerinnen und Bürger gewinnen, sondern auch an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“, sagte Minister Hermann.


Vorteile für den Rad- und Fußverkehr

Die neue Eisenbahnüberführung wird als Brücke mit zwei eingleisigen Überbauten mit einem Verbundtragwerk ausgeführt. Der Ersatzneubau weist eine lichte Weite von 13 Meter und eine lichte Höhe von 4,20 Meter auf. Die Fahrbahn wird sogar auf sechs Metern verbreitert. Dadurch können nun auch auf beiden Seiten Rad- und Gehwege angelegt werden. „Nach Abschluss der Arbeiten wird es für die Menschen in Gottmadigen leichter sein, auf dieser Route sicher zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit, zum Einkauf oder zum Bahnhof zu kommen“, betonte der Verkehrsminister.

Federführend wird das Gemeinschaftsprojekt von der Bahn durchgeführt. Die Bauzeit beträgt rund ein Jahr, so dass die Fertigstellung im April 2019 vorgesehen ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 11,5 Millionen Euro. Zwei Drittel davon finanziert das Land im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms und ein Drittel steuert die Bahn bei. Die Gemeinde Gottmadingen übernimmt rund 400.000 Euro für die notwendigen Arbeiten an Wasser- und Abwasserrohren.

Das noch bestehende Bauwerk aus dem Jahr 1863 beziehungsweise 1909 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Landesstraße. Die vorhandene Fahrbahn ist nur fünf Meter breit, wodurch der Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich ist. Außerdem ist die Höhe auf 3,80 Meter beschränkt. Es gibt nur einen sehr schmalen einseitigen Gehweg und Radwege sind gar nicht vorhanden. Dadurch besteht bisher ein deutliches Sicherheitsdefizit für den Individualverkehr, insbesondere auch für den Radverkehr. Daneben fordert die Deutsche Bahn die Herstellung des DB-Regelquerschnitts im Gleisbereich.


Quelle: Land Baden-Württemberg

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