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07.06.2021:
Die Eisenbahnüberführung Trift wird erneuert

ie Deutsche Bahn Netz AG plant, die Eisenbahnüberführung Trift in Krefeld zu erneuern und hat beim Eisenbahn-Bundesamt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die bestehende Überführung über die eingleisige Strecke – zwischen Krefeld-Hauptbahnhof und Krefeld-Linn gelegen – soll abgerissen und eine neue Überführung gebaut werden. Der Neubau würde unterhalb der Überführung Platz schaffen, die Straße Weiden zu verbreitern. Der bahnbegleitende Radweg, der im Rahmen der „Krefelder Promenade“ errichtet wurde, soll über eine Fußgänger- und Fahrradrampe an die neu gestaltete Straße angebunden werden.

Aufgrund der räumlichen Nähe und der gemeinsam genutzten Baustelleneinrichtungsflächen steht die Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Erneuerung des benachbarten Brückenbauwerks Eisenbahnüberführung Kuhleshütte. Dieses wird jedoch in einem gesonderten Verfahren behandelt.

Die Unterlagen werden in der Zeit vom 9. Juni bis einschließlich 8. Juli 2021 auf der Homepage der Stadt Krefeld ttps://www.krefeld.de/de/vermessung/offenlage) veröffentlicht und sind darüber hinaus in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://url.nrw/offenlage einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot können Interessierte sie bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstaße 25, einsehen. Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Tel.: 02151 86 3801 oder 02151 86 3846; per E-Mail: fb62@krefeld.de 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Offenlage bis einschließlich 9. August 2021 Einwendungen erheben. Diese sind an die Stadt Krefeld, Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, 47798 Krefeld, oder die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) schriftlich oder zur Niederschrift zu geben bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf.

Zum Verfahren

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Nr. 19. des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 kann in Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet


Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf

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