ie Deutsche Bahn Netz AG plant, die
Eisenbahnüberführung Trift in Krefeld zu erneuern und hat beim
Eisenbahn-Bundesamt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
beantragt. Die bestehende Überführung über die eingleisige Strecke –
zwischen Krefeld-Hauptbahnhof und Krefeld-Linn gelegen – soll abgerissen
und eine neue Überführung gebaut werden. Der Neubau würde unterhalb der
Überführung Platz schaffen, die Straße Weiden zu verbreitern. Der
bahnbegleitende Radweg, der im Rahmen der „Krefelder Promenade“
errichtet wurde, soll über eine Fußgänger- und Fahrradrampe an die neu
gestaltete Straße angebunden werden.
Aufgrund der
räumlichen Nähe und der gemeinsam genutzten
Baustelleneinrichtungsflächen steht die Baumaßnahme im Zusammenhang mit
der Erneuerung des benachbarten Brückenbauwerks Eisenbahnüberführung
Kuhleshütte. Dieses wird jedoch in einem gesonderten Verfahren
behandelt.
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 9. Juni bis einschließlich 8. Juli 2021 auf der Homepage der Stadt Krefeld ttps://www.krefeld.de/de/vermessung/offenlage) veröffentlicht und sind darüber hinaus in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://url.nrw/offenlage einsehbar.
Als
zusätzliches Informationsangebot können Interessierte sie bei der Stadt
Krefeld, Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstaße 25,
einsehen. Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie
ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Tel.: 02151 86
3801 oder 02151 86 3846; per E-Mail: fb62@krefeld.de
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt
werden, kann ab Beginn der Offenlage bis einschließlich 9. August 2021
Einwendungen erheben. Diese sind an die Stadt Krefeld, Vermessungs- und
Katasterwesen, Friedrichstraße 25, 47798 Krefeld, oder die
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
(Anhörungsbehörde) schriftlich oder zur Niederschrift zu geben bei der
Bezirksregierung Düsseldorf im Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474
Düsseldorf.
Zum Verfahren
Nach § 3 Abs. 1
Satz 1 i.V.m. § 1 Nr. 19. des Gesetzes zur Sicherstellung
ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom
20.05.2020 kann in Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz die
Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn
die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember
2022 endet