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06.06.2023:
Aus für marode Mulde-Brücke in Hohentanne

Landesdirektion Sachsen genehmigt Ersatzneubau im Großschirmaer Ortsteil


Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss die Erneuerung der Brücke über die Freiberger Mulde im Verlauf der Lindenstraße im Großschirmaer Ortsteil Hohentanne genehmigt. Vorhabenträger ist die Stadt Großschirma.

»Die Mulde-Brücke kann als Sorgenkind gelten: In der letzten Bauwerks-Hauptprüfung wurde leider die schlechteste Note vergeben, die überhaupt möglich ist. Da helfen keine Schönheitskorrekturen mehr – die Brücke muss weichen. Mit dem nun erteilten Planfeststellungsbeschluss ist der Weg frei für ein neues, sicheres Bauwerk über die Freiberger Mulde, das künftig alle Verkehrsteilnehmer wieder gefahrlos nutzen können«, so die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar.

Aufgrund der fortgeschrittenen Spannstahl- und Betonschädigungen kann die marode Brücke nur noch eingeschränkt befahren werden. Eine Instandsetzung des Bauwerkes ist wirtschaftlich nicht realisierbar. Deshalb soll die bestehende Brücke über die Freiberger Mulde durch einen Neubau ersetzt werden. Das Aussehen der neuen Brücke wird sich am Vorgängerbauwerk orientieren.

Die Lindenstraße und die drei einmündenden Wege im Baubereich werden neu trassiert und grundhaft ausgebaut. Die Fahrbahn wird auf der Brücke 6,50 Meter breit sein. Auch innerhalb der Übergangsbögen und der Kurvenradien sind Fahrbahnverbreiterungen vorgesehen. Dadurch erhöht sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Auch an den Hochwasserschutz wird gedacht: Die Oberkante der Fahrbahn wird in der Brückenmitte um rund 20 Zentimeter angehoben, die Unterkante des Brückenüberbaus parabelförmig ausgerundet. Wegen des größeren Durchflussquerschnitts kann so im Hochwasserfall zukünftig mehr Wasser die Brücke passieren. Die Gewässerbreite der Freiberger Mulde bleibt auch nach Bauabschluss erhalten.

Während der Bauarbeiten wird der betreffende Bereich der Lindenstraße voll gesperrt und eine Umleitungsstrecke eingerichtet.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange, den Naturschutzvereinigungen und den Einwendern zeitnah zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben werden.


Quelle: Landesdirektion Sachsen

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